Wie setzen sich die Kosten für eine Bestattung zusammen?

Transparenz und Respekt

Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den persönlichen Vorstellungen und Wünschen des/der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab.

Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus vielen einzelnen Postionen zusammen. So ist grundsätzlich zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen, Gebühren und Fremdleistungen zu unterscheiden. 

  1. Die Leistungen des Bestattungsinstituts
    Zum Beispiel die Kosten für den Sarg, die Urne, eventuell das Grabkreuz, etc., die Überführung des/der Verstorbenen, die hygienische Versorgung, das Ankleiden und Einbetten, den Trauerdruck, das Vorbereiten der Trauerfeier, die Dekoration der Trauerhalle und vieles mehr.
     
  2. Auslagen und Fremdrechnungen
    Zum Beispiel die Kosten für die Sterbeurkunden beim Standesamt, Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung der Todesbescheinigung), Traueranzeigen, Kremationskosten, Blumenschmuck, Trauerkaffee, Musiker und so weiter. 
     
  3. Die Friedhofsverwaltung
    Zum Beispiel die Kosten für die Grabstelle, die Nutzung der Kühlräume und der Trauerhalle.
     
  4. Die Grabgestaltung 
    Zum Beispiel die Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung. 

 

Wir möchten Ihnen die Kosten einer Bestattung transparent aufstellen. Deshalb nehmen wir uns gerne die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mir die Bestattung nicht leisten kann?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, sind dessen Angehörige (Bestattungspflichtige) gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen und in vielen Fällen auch dazu verpflichtet die Beerdigungskosten zu tragen.

Wir möchten Sie bitten, in einem solchen Fall, offen mit uns über Ihre Sorgen zu sprechen und wir werden gemeinsam eine Lösung finden. Es wäre z.B. möglich, eine individuelle Ratenzahlung zu vereinbaren.

Oft wird vermutet, dass lediglich Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, einen Antrag für die Kostenübernahme einer Sozialbestattung stellen können. Doch Antragsteller können ebenso Menschen mit einer kleinen Rente oder niedrigem Einkommen sein. Um die finanzielle Situation der Antragsteller einschätzen zu können und einem Antrag stattzugeben, muss das Vermögen der Angehörigen überprüft werden. In den meisten Fällen ist es das Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen zuständig.

Auch wenn die Bestattung bereits von Angehörigen beauftragt und durchgeführt wurde, kann rückwirkend ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Allerdings ist zu beachten, dass die Kosten nicht immer in vollem Umfang vom Sozialamt erstattet werden müssen. Das ist dann der Fall, wenn die Bestattungskosten der in Auftrag gegeben und vergleichsweise teuren Beerdigung die Höhe der Kostenübernahme durch das Sozialamt übersteigen. Die Differenz muss dann vom Antragsteller selbst getragen werden. In solchen Fällen können Angehörige mit ihrem Bestatter über eine Ratenzahlung sprechen.

Auch eine Rückerstattung der Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen ist möglich, denn diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Beerdigungskosten aufzukommen.