Rechtliches rund um den Verlust eines geliebten Menschen
Bestattungspflicht, Erbschaft, Erbfolge, Steuern und Freibeträge – Ein Überblick
Neben dem emotionalen Verlust eines geliebten Menschen und den damit einhergehenden Aufgaben der Bestattungsorganisation können auch rechtliche Fragestellungen auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erbfall. Daher möchten wir Ihnen hier einen Überblick über Themen wie Bestattungspflicht, Erbschaft, Testament, gesetzliche Erbfolge, erbschaftsbezogene Steuern und Freibeträge geben.
Bestattungspflicht
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wie auch in anderen Bundesländern Deutschlands besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Diese Pflicht legt fest, wer für die Organisation und Durchführung der Beerdigung einer verstorbenen Person verantwortlich ist. Die Bestattungspflicht hat das Ziel, die Würde des Verstorbenen zu wahren und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit zu schützen.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wie auch in anderen Bundesländern Deutschlands besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Diese Pflicht legt fest, wer für die Organisation und Durchführung der Beerdigung einer verstorbenen Person verantwortlich ist. Die Bestattungspflicht hat das Ziel, die Würde des Verstorbenen zu wahren und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Letztwillige Verfügung
Jeder Mensch besitzt das Recht, innerhalb bestimmter Grenzen den Ort, die Art und den Verlauf seiner eigenen Bestattung festzulegen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Wunsch schriftlich dokumentiert wird.
Jeder Mensch besitzt das Recht, innerhalb bestimmter Grenzen den Ort, die Art und den Verlauf seiner eigenen Bestattung festzulegen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Wunsch schriftlich dokumentiert wird.
Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer
Nach dem Ableben einer Person geht deren Vermögen, auch als Nachlass oder Erbschaft bezeichnet, vom Verstorbenen auf die Erben über. Dieser Übergang von Vermögen infolge des Todes unterliegt der Besteuerung durch Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Nach dem Ableben einer Person geht deren Vermögen, auch als Nachlass oder Erbschaft bezeichnet, vom Verstorbenen auf die Erben über. Dieser Übergang von Vermögen infolge des Todes unterliegt der Besteuerung durch Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Gesetzliche Erbfolge
Falls der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen hat und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen hat, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Falls der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen hat und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen hat, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft.