Die Wahl Ihrer Bestattungsart

Wer entscheidet über Ort und Art?

Der maßgebliche Faktor für die Entscheidung über Bestattungsformen und -orte ist in erster Linie der letzte Wille der verstorbenen Person. Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Bundesland individuelle Gesetze zu diesem Thema gelten. Eine Einäscherung sollte entweder auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Verstorbenen oder durch dazu berechtigte Verwandte erfolgen. Die Urnen müssen in der Regel auf einem Friedhof beigesetzt werden. Ähnliches gilt für die Seebesattung von Urnen: Hier sind bestimmte Seegebiete ausgewiesen, wo spezielle Seeurnen in das Wasser gelassen werden dürfen. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges dürfen ausschließlich auf Friedhöfen stattfinden.

In Deutschland ist die traditionelle Bestattungsform die Erdbestattung, die mittlerweile allerdings rückläufige Zahlen. Mittlerweile sind es weit unter 50 Prozent der Deutschen, die eine klassische Sargbestattung bekommen. Tendenz sinkend, denn gerade Jüngere wünschen sich eine Feuerbestattung. Hierbei wird der Körper eingeäschert und üblicherweise in einer Urne beigesetzt.