Letzte Reise in Würde – die Überführung eines Verstorbenen

Wir begleiten Sie bei Überführungen im In- und Ausland.

Die Überführung eines Verstorbenen, allgemein als das „Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen“ beschrieben, beinhaltet den Transport vom Sterbe- oder Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens oder das Krematorium.

Es ist von großer Bedeutung, dass die letzte Reise eines Verstorbenen stets mit Würde, Respekt, Sensibilität und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften erfolgt.

Vor der Durchführung einer Überführung muss ein Arzt den Tod eindeutig feststellen und dies in der Todesbescheinigung dokumentieren, die der Bestatter ausgehändigt bekommt.

Die Überführung selbst darf ausschließlich vom Bestatter vorgenommen werden und muss in einem Bestattungskraftwagen „Leichenwagen“ erfolgen. Um den sicheren Transport zu ermöglichen, wird der Verstorbene dazu in einen Sarg oder bei Hausabholungen, auf eine Überführungstrage gelegt.

Je nachdem, welche Bestattungsart gewünscht wird und in welchem Rahmen die Abschiednahme stattfinden soll, sind gegebenenfalls weitere Überführungen notwendig. Dies kann zum Beispiel die Fahrt zum Ort der Aufbahrung, der Trauerfeier, zum Friedhof oder zum Krematorium sein.

Nicht immer ist es so, dass ein geliebter Mensch an jenem Ort verstirbt, an dem er seine Ruhe finden soll. Unser Bestattungshaus steht Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, den Verstorbenen innerhalb Deutschlands, ins Ausland oder aus dem Ausland zurück nach Deutschland zu überführen.

Gerade bei den so genannten „Auslandsüberführungen“ sind die Vorschriften manchmal sehr komplex, wir unterstützen Sie bei sämtlichen bürokratischen Schritten und Formalitäten, die mit einer solchen Überführung einhergehen.