Letztwillige Verfügung – das Recht eines jeden Menschen

Das Testament

Das Recht eines jeden Menschen, den Ort, die Form und den Ablauf seiner eigenen Bestattung innerhalb bestimmter Grenzen festzulegen, ist an die Bedingung geknüpft, dass dieser Wunsch schriftlich niedergelegt wird – in Form einer letztwilligen Verfügung oder eines Testaments. Ein formell korrekter letzter Wille ist für die Angehörigen bindend. Falls kein Testament existiert, obliegt die Entscheidung über den gesamten Ablauf den nächsten Angehörigen. Dabei hat der Wille des Ehegatten Vorrang. Falls kein Ehepartner überlebt, wird der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten berücksichtigt. Danach folgen die übrigen Verwandten in der Reihenfolge ihres Verwandtschaftsgrads. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen gleichrangigen Angehörigen kann im Zweifelsfall die Polizei- oder Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.